Mai - 19
2017
2017
DGUV REGEL 112-191 FRÜHER BGR 191
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Mit der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung und Umbenennung der Schriftwerke vorgenommen. Die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191 heißt seit 2014 DGUV Regel 112-191. Um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, gibt es die…